Ab dem 31.05.2021 erhebliche Erleichterungen für den Schießbetrieb!

D.M.Allgemein, Sport, Vorstand

Die von der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein am 29.05.2021 verkündete Corona-Bekämpfungsverordnung (in Kraft ab 31.05.2021) bringt erhebliche Erleichterungen für den Sport im Innenbereich mit sich. Dieses ermöglicht es uns, den Schießbetrieb mit größter Standbelegung wieder aufzunehmen.

Hierfür war es erforderlich unser Hygiene- und Abstandskonzepte (Stand 30.05.2021)  anzupassen. Diesem sind die ab dem 31.05.2021 geltenden Regeln zu entnehmen, die zwingend von allen Personen, die das Schützenhaus betreten, zu beachten sind!

Für die Nutzung der einzelnen Schießstände gelten folgende Zutrittsbeschränkungen:

  • Luftdruckstand:
    – max. 10 Personen (incl. Standaufsicht und/oder Trainer)
     – max. 20 Kinder Jugendliche bis zum vollendeten Lebenjahr und 2 Trainer /Betreuer
  • Kurzwaffenstand:
    max. 10 Personen (8 Schützen und 2 Standaufsichten)
  • Langwaffenstand:
    max. 10 Personen (9 Schützen und 1 Standaufsicht)
  • Bogenstand (Außenanlage):
    Im Rahmen der max. Belegung der Bogenbahnen zzgl. Aufsicht und Trainer.
  • Der Klubraum bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen!
  • Die Außengastronomie wird geöffnet.
  • Alle wartenden Schützen dürfen sich nicht im Schützenhaus aufhalten, sondern warten im Freien.

Interessenten am Schießsport, die an einem Probetraining teilnehmen wollen, melden sich bitte zwecks Terminabsprache telefonisch bei der Schützengemeinschaft Norderstedt (Tel.: 040/5231680 – dienstags/donnerstags von 18:00 bis 20:00 Uhr).

Gut Schuß
Der Vorstand