Auf Grund der aktuellen Beschlüsse der Landesregierung Schleswig-Holsteins werden ab kommenden Mittwoch (12.01.2022) neue Corona-Maßnahmen umgesetzt. Dieses hat zur Folge, dass für den Sport die 2 G-Plus Regelung gelten wird.
Dieses bedeutet, dass wir unser Pokalschießen unter Einhaltung der neuen Zugangsbeschränkungen in das Schützenhaus am 12.01. und 14.01.2022 weiter durchführen können.
Das Schützenhaus und die Schießständen dürfen ab dem 12.01.2022 nur noch Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (ab 18 Jahre) betreten. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) sind hiervon ausgenommen und brauchen keinen aktuellen Test vorlegen.
Da auf Grund der noch nicht vorliegenden offiziellen Veröffentlichungen der Landesregierung noch nicht bekannt ist, ob ein Antigen-Selbsttest vor Ort zulässig ist, empfehlen wir einen Schnelltest in einem anerkannten Testzentrum durchführen zu lassen. Sofern wir neue Erkenntnisse hierzu haben, werden wir diesen Text zur gegebenen Zeit an dieser Stelle ändern.