Auf Grund der angespannten Corona-Lage und der stetig steigenden Inzidenzwerte verschärft das Land Schleswig-Holstein ab Montag den 22.11.2021 die Coronal-Regeln.
Es wird u.a. für den Sport in Innenräumen und der Gastronomie die 2 G-Regel eingeführt.
Für die Schützengemeinschaft Norderstedt bedeutet dieses, dass das Schützenhaus (Schießstände und Klubraum) nur noch von folgenden Personenkreisen betreten darf:
- Vollständig geimpfte Personen
(Nachweis muss mitgeführt und vorgelegt werden), - Genesene Personen
Nachweis muss mitgeführt und vorgelegt werden), - minderjährige Schülerinnen und Schüler,
die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden und Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.