Auf Grund der aktuellen Beschlüsse der Landesregierung Schleswig-Holsteins werden ab kommenden Mittwoch (12.01.2022) neue Corona-Maßnahmen umgesetzt. Dieses hat zur Folge, dass für den Sport die 2 G-Plus Regelung gelten wird.
Das Schützenhaus, die Schießstände sowie der Klubraum dürfen ab dem 12.01.2022 nur noch Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (ab 18 Jahre) betreten. Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) sind hiervon ausgenommen und brauchen keinen aktuellen Test vorlegen. Kinder bis zur Einschulung sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden, haben dürfen weiterhin das Schützenhaus betreten.
Da auf Grund der noch nicht vorliegenden offiziellen Veröffentlichungen der Landesregierung noch nicht bekannt ist, ob ein Antigen-Selbsttest vor Ort zulässig ist, empfehlen wir einen Schnelltest in einem anerkannten Testzentrum durchführen zu lassen. Sofern wir neue Erkenntnisse hierzu haben, werden wir diesen Text zur gegebenen Zeit an dieser Stelle ändern.
Das Abstands- und Hygienekonzept der Schützengemeinschaft e.V. wird in kürze aktualsiert.