Ab heute gilt eine neue Landesverordnung zum Schutz gegen das Coronavirus, welche den Zugang zu Sportstätten und entsprechender Gastronomie erleichtert!
Das Schützenhaus, die Schießstände sowie der Klubraum dürfen ab dem 03. März 2022 geimpfte, genesene oder getestete Personen betreten. Kinder bis zur Einschulung sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, dürfen weiterhin das Schützenhaus betreten.
Der Impfstatus bzw. das Testergebnis muss vor Betreten des Schützenhauses genau kontrolliert und dokumentiert werden. Wer hat, bringt hierzu bitte seine CovPass-App (Smartphone) mit. Selbstverständlich gilt auch der Impfpass.
Unsere Abstands- und Hygienekonzept ist angepasst worden und hängt im Schützenhaus aus.