In der aktualisierten Corona-Bekämpfungsverordnung hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Maßnahmen, die eine Ausbreitung des Coronavirus eindämmen sollen, überarbeitet. Diese Regelungen gelten ab dem 20.09.2021!
Für uns bedeutet dieses viele Vereinfachungen und Lockerungen der strengen Auflagen.
Die wesentlichen Punkte zusammengefasst:
- Für den Zutritt zum Schützenhaus gilt unverändert die 3-G Regel.
- Die generellen Kontaktbeschränkungen entfallen.
- Die Regelungen zum Mindestabstand und der Maskenpflicht entfallen und gelten nur noch als Empfehlung.
- Die Kontaktdaten müssen nicht mehr erhoben werden.
- Ein Hygienekonzept ist zu erstellen.
Wir möchten alle Gäste und Mitglieder der Schützengemeinschaft Norderstedt bitten, sich trotz der vielen Lockerungen aber der noch nicht überstandenen Pandemie, im Schützenhaus entsprechend vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten.
Zu unserem ab dem 20.09.2021 geltenden Hygiene- und Abstandskonzept geht es hier!
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis!