Neue Sportschützenbescheinigung des NDSB ab Januar 2023

D.M.Sport

Auf Grund einer Änderung im Waffengesetz wurde das Formular für die Sportschützen-Bescheinigung nach § 14 Absatz 3 – 6 WaffG zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde angepasst.

Alte Bescheinigungen werden in der Geschäftsstelle des NDSB ab dem 01.03.2023 nicht mehr berücksichtigt.

Die aktuelle Sportschützenbescheinigung und das Hinweisblatt ist auf unserer Homepage unter „Anträge-Beiträge-Formulare“ abrufbar.