Neue Zugangsreglung für das Schützenhaus ab dem 23.08.2021

D.M.Allgemein, Sport, Veranstaltung

Ab Montag dem 23.08.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein. Mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird eine landesweite Testpflicht umgesetzt. Dieses bedeutet, dass es in einer Vielzahl von Innenbereichen nur noch Zutritt für Personen gibt, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).

Für die Schützengemeinschaft Norderstedt bedeutet dieses, dass das Schützenhaus (Schießstände und Klubraum) nur noch von folgenden Personenkreisen betreten darf:

  • Vollständig geimpfte Personen
    (Nachweis muss mitgeführt und vorgelegt werden),
  • Genesene Personen
    Nachweis muss mitgeführt und vorgelegt werden),
  • Getestete Personen
    (Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltestes – nicht älter als 24 Std. oder eines negativen PCR-Tests – nicht älter als 48 Std.)
  • minderjährige Schülerinnen und Schüler,
    die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden und Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.

Das ab dem 23.08.2021 gültige Abstands- und Hygienekonzept der Schützengemeinschaft Norderstedt e.V. kann hier nachgelesen werden!