Die von der Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein am 06.03.2021 verkündete Corona-Bekämpfungsverordnung (in Kraft ab 08.03.2021) ermöglicht es uns, den Schießbetrieb unter Auflagen wieder aufzunehmen.
Hierfür war es zwingend erforderlich ein neues Hygiene- und Abstandskonzept zu erarbeiten. Diesem sind die ab dem 08.03.2021 geltenden Regeln zu entnehmen, die zwingend von allen Personen, die das Schützenhaus betreten, zu beachten sind!
Für die Nutzung der einzelnen Schießstände gelten folgende Zutrittsbeschränkungen:
- Luftdruckstand: max. 4 Personen
- Kurzwaffenstand: max. 5 Personen
- Langwaffenstand: max. 7 Personen
- Bogenstand (Außenanlage): max. 10 Personen
- Der Klubraum bleibt für den Publikumsverkehr geschlossen!
- Alle wartenden Schützen dürfen sich nicht im Schützenhaus aufhalten, sondern warten im Freien oder im Auto.
Um unseren Sport wieder nachgehen zu können/dürfen, muss alles gemacht werden, damit die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus vermieden wird. Hierzu ist es u.a. erforderlich sich an alle Regeln zwingend zu halten Unsere Gesundheit wird es uns danken.
Gut Schuß
Der Vorstand